Mikrozensus: Haushaltsbefragung seit 1957

Im Mikrozensus werden Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung erhoben. Damit werden wichtige Informationen zu Familie, Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung sowie zur Armutsgefährdung und gesundheitlichen Situation der Bevölkerung bereitgestellt. Seit 1968 wird die Arbeitskräfteerhebung (Labor Force Survey) der Europäischen Union im Rahmen des Mikrozensus durchgeführt. Die Arbeitskräfteerhebung wird in allen Mitgliedsstaaten durchgeführt und generiert international vergleichbare Ergebnisse. Die Daten sind Grundlage für europäische und nationale Programme für mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung und gegen Arbeitslosigkeit. Auch für politische Entscheidungen über die Vergabe von EU-Mitteln aus Sozial- und Regionalfonds liefert die Arbeitskräfteerhebung wichtige Informationen.

So läuft die Befragung

Zur Ermittlung der zu befragenden Haushalte/Personen an den ausgewählten Adressen werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt (Vorbegehung). In größeren Gebäuden ist es zum Teil erforderlich, eine sogenannte Gebäudeteilung vorzunehmen, wodurch nur ein Teil der Haushalte in die Befragung gelangt.

Die Erhebungsbeauftragten haben einen Ausweis vom Statistischen Landesamt dabei, den sie auf Verlangen gerne vorzeigen und der mit einem gültigen Lichtbildausweis als Nachweis ihrer Tätigkeit als Beauftragte des Landesamtes dient. Alle Erhebungsbeauftragten haben sich schriftlich zu absoluter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.

Das Statistische Landesamt sendet den ausgewählten Haushalten eine Aufforderung zur Auskunftserteilung per Post zu. Diesem Schreiben sind Zugangskennungen enthalten, sodass die Auskunft online erteilt werden kann. Alternativ kann auch ein Erhebungsbogen angefordert werden, um die erforderlichen Auskünfte schriftlich zu erteilen. Säumige Haushalte werden im Rahmen eines Mahnwesens erinnert.

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig statt. Die Datei führt auf, in welcher Gemeinde bzw. Stadt in welchem Monat befragt wird. 

Befragungsorte 2024

Im Mikrozensus werden Fragen zu unterschiedlichen Themenbereichen gestellt. Die wichtigsten sind:
Angaben zu den Haushaltsmitgliedern (Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)

  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensunterhalt, Einkommen
  • Altersvorsorge
  • Wohnsitz und Erwerbsbeteiligun

Folgende Zusatzprogramme werden – jährlich wechselnd – jeweils im Rhythmus von vier Jahren erhoben:

  • Wohnsituation, Migration im weiteren Sinne
  • Kranken-, Renten- und Lebensversicherung
  • Pendlerverhalten
  • Gesundheit

FragebogenDeutschEnglish
KernprogrammFragebogenQuestionaire
Kernprogramm und Erhebungsteil zur ArbeitsmarktbeteiligungFragebogenQuestionaire
Kernprogramm und erweiterter Erhebungsteil zur ArbeitsmarktbeteiligungFragebogenQuestionaire
Kernprogramm und verkürzter Erhebungsteil zur ArbeitsmarktbeteiligungFragebogenQuestionaire
Kernprogramm und Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen 1FragebogenQuestionaire
Kernprogramm und Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen 2FragebogenQuestionaire
Kernprogramm und Erhebungsteil InternetnutzungFragebogenQuestionaire

So werden die Haushalte ausgewählt

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, für die ein Prozent der Bevölkerung in Rheinland- Pfalz befragt werden. Auswahlgrundlage sind die Ergebnisse des Zensus 2011. Ausgewählt werden nicht Personen, sondern Gebäude. Befragt werden alle Mitglieder der Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden zum Befragungszeitpunkt wohnhaft sind.

Die Stichprobe des Mikrozensus wird nach einem mathematischen Zufallsverfahren bestimmt. Das Verfahren wird auch als „einstufig geschichtete Klumpenstichprobe“ bezeichnet. Dabei wird die Fläche des Landes in künstlich abgegrenzte Flächen eingeteilt. Jede dieser Flächen hat die gleiche statistische Chance, ausgewählt zu werden. Jede der ausgewählten Flächen – so genannte Auswahlbezirke – umfasst etwa zehn Gebäude. Bei größeren Gebäuden kann auch nur ein Gebäudeteil in die Stichprobe gezogen werden.

Die Befragung erfolgt in sogenannten Auswahlbezirken. Diese umfassen einen oder mehrere Adressen einer oder mehrerer Gemeinden. Die zum Auswahlbezirk gehörenden Gebäude und Haushalte werden innerhalb von fünf Jahren grundsätzlich vier Mal befragt. Bei rund 50 % der Haushalte erfolgt die Befragung einmal jährlich, bei den anderen Haushalten finden die 2. und 4. Befragung bereits 13 Wochen nach der 1. bzw. 3. Befragung statt, sodass die vier Befragungen innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten erfolgen. Jedes Jahr wird ein Viertel der Stichprobe ausgetauscht.

Rechtsgrundlage, Auskunftspflicht, Datenschutz, Geheimhaltung

Wie alle Erhebungen der amtlichen Statistik erfolgt auch der Mikrozensus auf einer gesetzlichen Grundlage. Hier sind vor allem das Mikrozensusgesetz und das Bundesstatistikgesetz zu nennen. Es besteht Auskunftspflicht. Mit einer Reihe organisatorischer und technischer Maßnahmen sorgt das Statistische Landesamt dafür, dass die im Interview gemachten Angaben geschützt werden und ausschließlich anonymisiert in die Ergebnisse einfließen. Die Auskünfte der befragten Haushalte werden sowohl bei der Befragung als auch im Statistischen Landesamt mit äußerster Sorgfalt, Sensibilität und Vertraulichkeit behandelt. Dies wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

Für die Organisation des Mikrozensus werden neben den statistischen Daten auch einige persönliche Angaben wie Name und Anschrift benötigt. Diese so genannten Hilfsmerkmale werden von den Erhebungsmerkmalen getrennt aufbewahrt und nur für die Organisation der Befragung, nicht für statistische Zwecke verwendet. Sie werden sofort nach dem Abschluss der Befragung vernichtet. Diese relativ aufwendige getrennte Speicherung und Vernichtung gewährleistet, dass Rückschlüsse auf die befragten Personen nicht möglich sind.

Alle erhobenen und aufbereiteten Daten des Mikrozensus unterliegen der so genannten statistischen Geheimhaltung. Nach §16 Bundesstatistikgesetz gewährleistet die statistische Geheimhaltung, dass aus Tabellen, Grafiken und Texten nicht auf eine einzelne Befragungsperson zurück geschlossen werden kann. Ergebnisse, die evtl. Rückschlüsse zulassen würden (beispielsweise tief regionalisierte Ergebnisse auf Kreis- oder Gemeindeebene), werden nicht veröffentlich. Die entsprechenden Positionen in Tabellen, Grafiken und Texten werden nicht ausgewiesen. Die statistische Geheimhaltung ist sogar noch strenger als der Datenschutz.

Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit in unterschiedlichen Formen zugänglich gemacht. Die Veröffentlichungen des Mikrozensus (siehe: Ergebnisse) enthalten nur statistisch geheim gehaltene Angaben über die Häufigkeiten bestimmter Merkmale. Rückschlüsse auf auskunftspflichtige Einzelpersonen sind damit nicht möglich. Das Datenmaterial des Mikrozensus wird darüber hinaus auch der Wissenschaft zur Verfügung gestellt. Eine eigens zu diesem Zweck gezogene 70%-Unterstichprobe, das so genannte Scientific Use File, garantiert, dass auch bei wissenschaftlicher Verwendung der erhobenen Daten keine Rückschlüsse auf die Personen möglich sind, die die Auskünfte erteilt haben.

Kontakt

Telefon: 02603 – 71-1170

Mail: mz-sb(at)statistik.rlp.de

Montag bis Donnerstag: 8 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr

Erklärvideos

Im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gibt Erklärvideos  zum Mikrozensus in mehreren Sprachen.